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Merkblatt C-00

Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf dem Hof

Aktualisiert am 28. September 20262 Min. LesezeitArbSchGSGB VIIVSG

Kaum eine Branche ist so unfallträchtig wie die Land- und Forstwirtschaft. Schwere Maschinen, große Tiere, Arbeit in der Höhe und im Wald, oft allein und unter Zeitdruck – das Risiko ist Teil des Alltags. Genau deshalb gehört Prävention zu den Kernaufgaben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Traktor mit angehängter Cambridge-Walze auf einem Feld
Maschinen, Anbaugeräte, Zapfwellen: Unfallschwerpunkt Nummer eins in der Landwirtschaft. Foto: Kritzolina, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Warum gerade hier so viel passiert

Die meisten Unfälle auf Höfen haben nichts Spektakuläres an sich. Ein Tritt, ein Sturz, ein Moment der Unachtsamkeit an der Maschine. Was sie gefährlich macht, sind die Umstände: Viele Menschen arbeiten allein, Hilfe ist weit weg, Kräfte und Massen sind groß, und in Spitzenzeiten wie Ernte, Silage oder Holzeinschlag wird bis zur Erschöpfung gearbeitet. Hinzu kommt, dass auf Familienbetrieben Kinder und ältere Menschen mitten im Arbeitsumfeld leben.

Die großen Unfallschwerpunkte

Bereichtypische GefahrGrundregel
Traktor und MaschinenUmkippen, Überrollen, Einzug in Zapfwelle oder WalzenSchutzeinrichtungen dran lassen, Motor aus vor jedem Eingriff
Sturz und AbsturzLeitern, Heuböden, Dächer, Aufstieg an Maschinenfeste Aufstiege, Absturzsicherung, keine Arbeit auf ungesicherten Dächern
TiereTritte, Quetschungen, Angriffe von Bullen oder MutterkühenRückzugsmöglichkeit, ruhiger Umgang, nie allein zu gefährlichen Tieren
Waldfallende Bäume, Rückschlag der Motorsäge, KalamitätsholzFachkunde, Schutzausrüstung, nie allein fällen
GaseGüllegase, Gärgase im Silonie ohne Messung und Sicherung in Behälter oder Silos steigen
GefahrstoffePflanzenschutz, Reinigungs- und DesinfektionsmittelBetriebsanweisung, Schutzausrüstung, sichere Lagerung
Aufgepasst

Güllegase gehören zu den tödlichsten Gefahren auf dem Hof. Beim Aufrühren kann Schwefelwasserstoff frei werden, der schon in geringer Konzentration bewusstlos macht und in höherer innerhalb kurzer Zeit tötet. Beim Rühren Stall und Gebäude gut lüften, Abstand halten, Kinder und Tiere fernhalten – und niemals in einen Güllekanal oder -behälter steigen, um jemanden zu retten, ohne umluftunabhängigen Atemschutz. Notruf 112.

Wer wofür verantwortlich ist

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen und die Beschäftigten zu unterweisen. Für die Branche konkretisiert die SVLFG diese Pflichten in ihren Unfallverhütungsvorschriften, den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG). Sie gelten für alle Mitgliedsbetriebe – auch für Unternehmer, die allein arbeiten. Denn in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist der Unternehmer selbst versichert, und die Berufsgenossenschaft hat ein Interesse daran, dass auch er gesund bleibt.

Die Präventionsfachleute der SVLFG beraten Betriebe, schulen, besichtigen Arbeitsstätten und können Anordnungen treffen. Viele Angebote – von Motorsägenkursen über Sicherheitstrainings bis zu Informationsmaterial zu Maschinen, Tierhaltung und Kinderschutz – stehen den Mitgliedern ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.

Drei Grundlagen für jeden Betrieb

  1. Gefährdungsbeurteilung: systematisch durch den Betrieb gehen und festhalten, wo was passieren kann. Mehr im Merkblatt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  2. Betriebsanweisungen und Unterweisung: schriftliche Regeln für gefährliche Maschinen und Stoffe und regelmäßige Unterweisung aller, die damit arbeiten. Mehr im Merkblatt Betriebsanweisungen.
  3. Notfallorganisation: Erste-Hilfe-Material, ausgebildete Ersthelfer, Notrufnummern, Treffpunkte – und eine Regel, wie Alleinarbeitende erreichbar bleiben.

Kinder auf dem Hof

Für Kinder ist ein Hof Abenteuerspielplatz und Gefahrenzone zugleich. Die schwersten Unfälle ereignen sich mit Maschinen und Fahrzeugen, beim Mitfahren und beim Spielen in Lagerräumen oder Silos. Eine klare Trennung von Spiel- und Arbeitsbereichen, abgeschlossene Gefahrstoffe, gesicherte Wasserstellen und Güllegruben und die Regel „keine Kinder auf Traktor und Anhänger“ verhindern viel Leid.

Die Merkblätter in diesem Register

Quellen und weiterführende Stellen