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Merkblatt C-02

Betriebsanweisungen: Regeln, die jeder versteht

Aktualisiert am 28. September 20262 Min. Lesezeit§ 14 GefStoffV§ 12 BetrSichV§ 14 BioStoffV§ 12 ArbSchG

Eine Betriebsanweisung übersetzt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in klare Regeln für einen Arbeitsplatz, eine Maschine oder einen Stoff. Sie ist kein Formular für die Schublade, sondern gehört dorthin, wo gearbeitet wird.

Aufbau einer Betriebsanweisung mit sechs farbigen AbschnittenBETRIEBSANWEISUNGAnwendungsbereichGefahren für Mensch und UmweltSchutzmaßnahmen und VerhaltensregelnVerhalten im GefahrfallErste HilfeSachgerechte Entsorgung
Typischer Aufbau einer Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff – kurz, farbig gegliedert, am Arbeitsplatz ausgehängt.

Wann eine Betriebsanweisung Pflicht ist

Mehrere Verordnungen verlangen schriftliche Betriebsanweisungen:

  • Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV): für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, also etwa Pflanzenschutzmitteln, Desinfektions- und Reinigungsmitteln, Säuren, Laugen, Treibstoffen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 BetrSichV): für Arbeitsmittel, wenn die Gefährdungsbeurteilung das erfordert – typischerweise für Motorsäge, Hoflader, Frontlader, Holzspalter, Kreissäge, Hochdruckreiniger.
  • Biostoffverordnung (§ 14 BioStoffV): für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ab einer bestimmten Schutzstufe, in der Landwirtschaft etwa bei Kontakt mit krankem Vieh, Nachgeburten oder Tierkadavern.

Unabhängig davon verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, die Beschäftigten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). Die Betriebsanweisung ist die Grundlage dieser Unterweisung.

Aufbau

Betriebsanweisungen folgen einem bewährten Muster. Für Gefahrstoffe sind die Abschnitte fast immer gleich:

AbschnittInhalt
AnwendungsbereichStoff oder Maschine, Arbeitsplatz, Tätigkeit
Gefahren für Mensch und UmweltGefahrenpiktogramme, Wirkung, Brand- und Explosionsgefahr
Schutzmaßnahmen und VerhaltensregelnLüftung, Schutzausrüstung, Hygiene, Umgang, Verbote
Verhalten im GefahrfallAuslaufen, Brand, Notruf, Löschmittel
Erste HilfeAugen, Haut, Einatmen, Verschlucken; Ersthelfer, Notruf
Sachgerechte EntsorgungReste, Verpackungen, verunreinigte Materialien

Für Maschinen ersetzt man die Stoffgefahren durch die Gefahren der Maschine – Einzug, Quetschen, Schneiden, Umkippen – und ergänzt Abschnitte zu Störungsbeseitigung und Instandhaltung. Die farbigen Balken der Muster helfen, die Abschnitte auf einen Blick zu finden.

Gut zu wissen

Man muss Betriebsanweisungen nicht selbst erfinden. Das Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes und die Betriebsanleitung einer Maschine liefern die Fakten, die SVLFG stellt Muster und Vorlagen bereit. Wichtig ist, sie an den eigenen Betrieb anzupassen: Wo steht der Augenspüler? Wer ist Ersthelfer? Wo ist das Telefon?

Gute Betriebsanweisungen – worauf es ankommt

  • Kurz: eine Seite, keine Romane. Wer mehr erklären muss, macht mehrere Anweisungen.
  • Konkret: „Beim Anmischen Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitril und Gesichtsschutz tragen“ statt „geeignete Schutzausrüstung verwenden“.
  • Sichtbar: ausgehängt am Arbeitsplatz, am Gefahrstoffschrank, an der Maschine oder in der Werkstatt.
  • Verständlich: in der Sprache der Beschäftigten, mit Piktogrammen, bei Saisonkräften gegebenenfalls in mehreren Sprachen.
  • Aktuell: überprüft, wenn sich Stoffe, Maschinen oder Abläufe ändern.

Unterweisung

Die Betriebsanweisung wirkt erst durch die Unterweisung. Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden und danach regelmäßig, bei Gefahrstoffen mindestens einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden – mit Datum, Inhalt und Unterschrift der Unterwiesenen. Bei Jugendlichen gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz kürzere Abstände.

  • Liste aller Gefahrstoffe und Maschinen mit Betriebsanweisungspflicht erstellen
  • Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanleitungen zusammentragen
  • Betriebsanweisungen erstellen oder Muster anpassen
  • am Arbeitsplatz aushängen
  • Unterweisung durchführen und dokumentieren
  • Termin für die nächste Unterweisung festlegen

Auch ohne Angestellte sinnvoll

Rechtlich richten sich Betriebsanweisungen an Beschäftigte. Doch auch in Familienbetrieben arbeiten Menschen mit Stoffen und Maschinen, die sie nicht täglich nutzen: die Tochter, die in den Ferien hilft, der Altenteiler, der noch Holz spaltet, die Ersatzkraft der Betriebshilfe. Für sie ist eine kurze, gut sichtbare Anweisung oft die wichtigste Sicherheitsinformation. Das gilt besonders für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – mehr dazu im Beitrag Gefahrstoffe richtig lagern.

Häufige Fragen

Reicht es, das Sicherheitsdatenblatt auszuhängen?

Nein. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle für den Unternehmer, die Betriebsanweisung eine auf den Arbeitsplatz zugeschnittene, verständliche Anweisung für die Beschäftigten.

Wie oft muss ich unterweisen?

Vor Beginn der Tätigkeit und danach regelmäßig, bei Gefahrstoffen mindestens jährlich. Außerdem bei neuen Stoffen, Maschinen oder nach Unfällen.

Quellen und weiterführende Stellen