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Merkblatt A-00

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung im Überblick

Aktualisiert am 28. September 20263 Min. LesezeitLSV-NOG 2012ALGKVLG 1989SGB VIISGB XI

Landwirte, Forstleute und Gärtner haben in Deutschland ein eigenes Sozialversicherungssystem. Es sichert gegen Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter – und kennt eine Leistung, die es sonst nirgends gibt: die Ersatzkraft für den Hof.

Zeitleiste der landwirtschaftlichen Sozialversicherung von 1886 bis 20131886Unfallversicherung für Land- und Forstwirtschaft1957Altershilfe für Landwirte (GAL)1972Krankenversicherung der Landwirte1995Pflegeversicherung · Agrarsozialreform (ALG)2009Spitzenverband der LSV2013Ein Bundesträger: SVLFG
Vom Unfallschutz der 1880er-Jahre bis zum gemeinsamen Bundesträger: die wichtigsten Stationen.
Auf einen Blick
  • Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (kurz LSV) besteht aus vier Zweigen: Unfall-, Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Seit dem 1. Januar 2013 führt ein einziger Träger alle vier Zweige: die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Sitz in Kassel.
  • Versichert sind vor allem selbstständige Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, ihre Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige; in der Unfallversicherung auch die Beschäftigten.
  • Statt Krankengeld bekommen Unternehmer im Ernstfall meist eine Betriebs- und Haushaltshilfe – der Hof soll weiterlaufen.

Warum ein eigenes System?

Ein Hof ist Betrieb, Wohnort und Familienunternehmen zugleich. Fällt die Bäuerin oder der Bauer aus, stehen nicht nur Einnahmen auf dem Spiel: Kühe müssen zweimal am Tag gemolken, Ferkel versorgt, Felder zur richtigen Zeit bestellt werden. Ein reines Geldsystem wie Krankengeld hilft da wenig, wenn niemand da ist, der die Arbeit macht. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist deshalb darauf ausgerichtet, das Unternehmen am Laufen zu halten – mit Leistungen, die über das hinausgehen, was Arbeitnehmer aus der allgemeinen Sozialversicherung kennen.

Ein zweiter Grund ist historisch: Selbstständige Landwirte passten nie gut in eine Sozialversicherung, die auf Lohn und Arbeitgeberanteil aufgebaut ist. Wer keinen Arbeitgeber hat, zahlt Beiträge anders, und das Einkommen eines Betriebs schwankt mit Ernte, Preisen und Wetter. Die Beiträge richten sich deshalb in mehreren Zweigen nicht nach einem Gehalt, sondern nach Merkmalen des Betriebs, etwa dem Flächenwert oder dem Arbeitsbedarf.

Vier Zweige, ein Träger

Die vier Zweige arbeiten nach eigenen Gesetzen, werden aber gemeinsam verwaltet. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig, die landwirtschaftliche Alterskasse für Renten, Rehabilitation und einen Teil der Betriebshilfe, die landwirtschaftliche Krankenkasse für die Krankenversicherung und die landwirtschaftliche Pflegekasse für die Pflegeversicherung. Wie die Zweige zusammenspielen, zeigt das Merkblatt Die vier Versicherungsträger.

Für Versicherte heißt das: ein Ansprechpartner, eine Mitgliedsnummer, eine zentrale Rufnummer. Wer einen Unfall meldet, eine Reha beantragt oder die Rente plant, landet bei derselben Organisation. Das war nicht immer so.

Kurze Geschichte

Die Wurzeln reichen in die Sozialgesetzgebung der 1880er-Jahre zurück. Nachdem 1884 die gewerbliche Unfallversicherung eingeführt worden war, folgte 1886 ein eigenes Gesetz für die in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten; die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften entstanden. Die Alterssicherung kam erst mit der Rentenreform von 1957: Das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) sah anfangs sehr bescheidene Beträge vor – sie sollten das Altenteil ergänzen, nicht ersetzen.

1972 wurde die Krankenversicherung der Landwirte eingeführt, 1995 kam die Pflegeversicherung hinzu. Im selben Jahr trat mit der Agrarsozialreform das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) in Kraft, das unter anderem die Ehegatten – meist die Bäuerinnen – eigenständig versicherte. Organisatorisch blieb es lange kleinteilig: regionale Träger, eigene Träger für den Gartenbau, dazu Bundesverbände. 2009 wurde ein gemeinsamer Spitzenverband geschaffen, ab 2013 übernahm die SVLFG als Bundesträger alle Aufgaben. Mehr dazu im Merkblatt Spitzenverband und Selbstverwaltung.

Wer gehört dazu?

Pflichtversichert in der Alters- und Krankenversicherung ist in der Regel, wer ein landwirtschaftliches Unternehmen selbstständig betreibt, das eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Zur Landwirtschaft zählen dabei auch Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischzucht und Teichwirtschaft. In der Unfallversicherung ist der Kreis weiter: Hier sind auch kleinere Betriebe und alle Beschäftigten versichert. Einzelheiten, Grenzwerte und Beiträge stehen im Merkblatt Versicherungspflicht und Beiträge.

Gut zu wissen

Die landwirtschaftliche Alterskasse ist bewusst eine Teilsicherung. Sie war nie dafür gedacht, allein den Lebensabend zu finanzieren. Altenteil, Pachteinnahmen, private Vorsorge und oft ein zweites Einkommen gehören seit jeher dazu. Wer das weiß, plant früher – siehe Alterssicherung.

Finanzierung

Die Beiträge der Versicherten decken nur einen Teil der Ausgaben. Weil die Zahl der aktiven Betriebe seit Jahrzehnten sinkt, während viele ehemalige Landwirte Renten beziehen, trägt der Bund einen großen Teil der Kosten, vor allem in der Alterssicherung und der Krankenversicherung der Altenteiler. Auch die Unfallversicherung erhält Bundesmittel, die die Beiträge der Unternehmer senken. Diese Zuschüsse sind Teil der Agrarsozialpolitik und werden jedes Jahr im Bundeshaushalt festgelegt.

Die Merkblätter in diesem Register

Quellen und weiterführende Stellen