Vorschriften für die richtige Lagerung von Gefahrstoffen im Betrieb
Auf fast jedem Hof lagern Stoffe, die Menschen, Tiere und Gewässer gefährden können: Pflanzenschutzmittel, Diesel, Schmierstoffe, Dünger, Säuren für die Melkanlage, Desinfektionsmittel. Wo und wie sie aufbewahrt werden, ist nicht nur Ordnungssache, sondern Gegenstand mehrerer Vorschriften.
Die rechtlichen Grundlagen
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist in verschiedenen Regelwerken geregelt, die sich überschneiden:
- Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass Menschen und Umwelt nicht gefährdet werden, und ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
- Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) konkretisiert die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern – von der Zusammenlagerung bis zu Mengenschwellen.
- Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt Lager und Tankanlagen für Stoffe, die Gewässer gefährden, etwa Diesel, Heizöl oder bestimmte Dünger.
- Das Pflanzenschutzrecht verlangt unter anderem die sachgerechte Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln und die Sachkunde der Anwender.
- Für bestimmte Dünger wie Ammoniumnitrat gelten zusätzlich eigene Sicherheitsregeln.
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von Stoff, Menge und Lagerort ab. Die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller geben in Abschnitt 7 konkrete Lagerhinweise.
Pflanzenschutzmittel: die Grundregeln
- nur in der Originalverpackung, mit lesbarem Etikett
- in einem abschließbaren Raum oder Schrank, zu dem Unbefugte und Kinder keinen Zugang haben
- getrennt von Lebens- und Futtermitteln, nie im Wohnhaus
- frostfrei, trocken, vor direkter Sonne geschützt, gut belüftet
- auf einem flüssigkeitsdichten Boden oder in einer Auffangwanne, ohne Ablauf in die Kanalisation
- ein Hinweisschild an der Tür, Feuerlöscher und Bindemittel in der Nähe
Die Auffangwanne muss so bemessen sein, dass sie auslaufende Flüssigkeit aufnehmen kann. Brennbare Stoffe gehören nicht neben brandfördernde. Leere Verpackungen werden gespült, das Spülwasser in die Spritzbrühe gegeben, und die Behälter über die Rücknahmesysteme der Hersteller entsorgt. Mittel, deren Zulassung abgelaufen ist, dürfen nach Ablauf der Aufbrauchfrist nicht mehr angewendet werden und müssen fachgerecht entsorgt werden.
Diesel, Öle und Schmierstoffe
Hoftankstellen und größere Lager für Diesel und Heizöl sind Anlagen im Sinne der AwSV. Je nach Größe sind sie anzeigepflichtig und müssen regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden. Wichtig sind eine flüssigkeitsdichte Abfüllfläche, ein Überfüllschutz und Bindemittel für Tropfverluste. Altöl und ölverschmierte Lappen werden gesammelt und fachgerecht entsorgt.
Dünger
Mineraldünger sind überwiegend keine akut gefährlichen Stoffe, einige aber schon. Ammoniumnitrathaltige Dünger können unter ungünstigen Bedingungen brandfördernd wirken und müssen getrennt von brennbaren Materialien, Diesel und organischen Stoffen gelagert werden. Dünger gehören wegen des Gewässerschutzes überdacht auf befestigten Flächen gelagert. Für Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mist gelten eigene Vorschriften zur Lagerkapazität und Dichtheit.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Stall
Säuren und Laugen für die Melkanlage, Stalldesinfektion und Klauenbäder werden oft in der Nähe der Arbeitsplätze aufbewahrt. Hier gilt: saure und alkalische Mittel getrennt lagern, weil sie heftig miteinander reagieren können; chlorhaltige Mittel nie mit Säuren zusammenbringen, weil dabei giftiges Chlorgas entsteht. Augenspülflasche und Handschuhe gehören griffbereit an den Lagerplatz.
Umfüllen in Getränkeflaschen ist eine der häufigsten Ursachen für Vergiftungen, gerade bei Kindern. Gefahrstoffe bleiben in ihren Originalbehältern – ohne Ausnahme.
Das Gefahrstoffverzeichnis
Wer Beschäftigte hat, muss ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe führen und die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter bereithalten. Das Verzeichnis ist auch für Familienbetriebe nützlich, etwa für die Feuerwehr im Brandfall. Eine einfache Tabelle reicht: Stoff, Verwendungszweck, Menge, Lagerort, Gefahrenpiktogramme. Zu jedem Stoff, mit dem gearbeitet wird, gehört eine Betriebsanweisung.
- Gefahrstoffe erfassen und Sicherheitsdatenblätter sammeln
- Lagerort prüfen: abschließbar, belüftet, frostfrei, getrennt von Lebens- und Futtermitteln
- Auffangwanne und flüssigkeitsdichten Boden sicherstellen
- unverträgliche Stoffe trennen
- Kennzeichnung an der Tür und Feuerlöscher bereitstellen
- abgelaufene Mittel und Leergebinde entsorgen
Häufige Fragen
Darf ich Pflanzenschutzmittel in der Garage lagern?
Grundsätzlich ja, wenn die Anforderungen erfüllt sind: abschließbar, getrennt von Lebens- und Futtermitteln, belüftet, frostfrei, mit Auffangmöglichkeit. Ein abschließbarer Schrank mit Wanne ist oft die einfachste Lösung.
Wo erfahre ich, welche Mengenschwellen gelten?
In der TRGS 510, im Sicherheitsdatenblatt und bei der Beratung der SVLFG oder der zuständigen Behörde.