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Merkblatt A-03

Spitzenverband und Selbstverwaltung

Aktualisiert am 28. September 20263 Min. LesezeitLSV-NOG 2012SGB IV

Lange Zeit war die landwirtschaftliche Sozialversicherung ein Flickenteppich aus regionalen Kassen und Berufsgenossenschaften. Die Organisation wurde in zwei großen Schritten gestrafft – 2009 und 2013.

Bauer beim Füttern im Kuhstall, Schwarz-Weiß-Foto von 1958
Ein Kuhstall 1958 – die Zeit, in der die Altershilfe für Landwirte eingeführt wurde. Foto: Wittig, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons.

Die Zeit der Regionalträger

Bis in die 2000er-Jahre gab es in fast jeder Region eine eigene landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Kranken- und Pflegekasse. Sie arbeiteten meist als Verwaltungsgemeinschaften unter einem Dach, etwa für ein Bundesland oder einen Landesteil. Daneben bestanden eigene Träger für den Gartenbau. Auf Bundesebene vertraten Bundesverbände die Interessen der einzelnen Zweige, stimmten sich bei Grundsatzfragen ab und sprachen gegenüber Politik und Ministerien.

Für Versicherte hatte das Vor- und Nachteile. Die Kassen waren nah dran und kannten ihre Region. Gleichzeitig unterschieden sich Beiträge und Verfahren je nach Standort erheblich, und die Verwaltungskosten waren hoch – bei einer Versichertenzahl, die mit dem Strukturwandel stetig sank.

2009: der Spitzenverband

Zum 1. Januar 2009 wurde der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung gegründet. Er bündelte die bisherigen Bundesverbände und bekam weitreichende Befugnisse: Er konnte für alle Träger verbindliche Entscheidungen treffen, etwa zur Informationstechnik, zu Grundsatzfragen des Beitrags- und Leistungsrechts und zur Personalplanung. Neben ihm arbeiteten zu dieser Zeit neun regionale Verwaltungsgemeinschaften sowie der Träger für den Gartenbau.

2013: ein Bundesträger

Der zweite Schritt war das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG), verkündet im April 2012. Zum 1. Januar 2013 gingen die regionalen Träger, der Gartenbau-Träger und der Spitzenverband in einem einzigen Bundesträger auf: der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel und steht unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung.

Mit dem Bundesträger kamen auch bundesweit einheitliche Beiträge. In der Unfallversicherung wurde ein einheitlicher Beitragsmaßstab eingeführt, in der Krankenversicherung seit 2014 der korrigierte Flächenwert. Für einzelne Betriebe bedeutete die Umstellung teils spürbare Veränderungen, die über Übergangsregeln abgefedert wurden.

Gut zu wissen

Die früheren Standorte der Regionalträger wurden nicht einfach geschlossen. Die SVLFG arbeitet weiterhin mit Geschäftsstellen in der Fläche, auch wenn viele Anliegen heute zentral per Telefon, Post oder online bearbeitet werden.

Selbstverwaltung: Wer entscheidet mit?

Wie alle deutschen Sozialversicherungsträger verwaltet sich die SVLFG selbst. Ihre Organe sind die Vertreterversammlung mit 60 Mitgliedern und der Vorstand mit 15 Mitgliedern; das Tagesgeschäft führt eine hauptamtliche Geschäftsführung. Eine Eigenheit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist die Zusammensetzung der Gremien: Sie sind zu gleichen Teilen mit Vertretern dreier Gruppen besetzt – der Versicherten ohne eigenen Betrieb, der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte und der Arbeitgeber. Damit bilden sie die Struktur der Branche ab, in der Familienbetriebe ohne Angestellte eine große Rolle spielen.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in den Sozialwahlen bestimmt, die alle sechs Jahre stattfinden. Häufig einigen sich die Listen vorher auf gemeinsame Kandidaten, sodass eine sogenannte Friedenswahl ohne Wahlhandlung stattfindet. Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem die Satzung und den Haushalt; in der Satzung stehen viele Details, die für Versicherte praktisch wichtig sind – zum Beispiel, wie lange Betriebshilfe über die gesetzlichen Mindestfristen hinaus geleistet wird.

Was die Organisation für Versicherte bedeutet

  • Eine zentrale Rufnummer für alle Zweige: 0561 785-0.
  • Eine Mitgliedsnummer, unter der alle Versicherungsverhältnisse eines Betriebs geführt werden.
  • Einheitliche Regeln bundesweit – ein Betrieb in Schleswig-Holstein wird nach denselben Maßstäben behandelt wie einer in Bayern.
  • Widersprüche gegen Bescheide gehen an die SVLFG; über sie entscheiden Widerspruchsausschüsse der Selbstverwaltung.

Wie man die SVLFG am besten erreicht, steht im Merkblatt SVLFG erreichen.

Quellen und weiterführende Stellen