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Merkblatt B-08

Alterssicherung der Landwirte: Rente von der Alterskasse

Aktualisiert am 28. September 20263 Min. Lesezeit§§ 11–12 ALG§ 17 ALG§ 68 ALG

Die Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse war nie als Vollversorgung gedacht. Sie ergänzt, was ein Hof im Alter traditionell hergibt – Altenteil, Pacht, Wohnrecht. Wie sie funktioniert und wo die Grenzen liegen, erklärt dieses Merkblatt.

Balkendiagramm der Wartezeiten: 5, 15 und 35 Jahre051015202530355 Jahre – Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente15 Jahre – Regelaltersrente ab 6735 Jahre – vorzeitige Altersrente ab 65Beitragsjahre (Wartezeit) in der Alterssicherung der Landwirte, §§ 11–15 ALG
Die drei Wartezeiten der Alterssicherung: 5, 15 und 35 Jahre.
Auf einen Blick
  • Regelaltersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres, wenn 15 Jahre Wartezeit erfüllt sind.
  • Vorzeitig ab 65 mit 35 Jahren Wartezeit – oder bis zu zehn Jahre früher, wenn der Ehegatte bereits eine Altersrente bezieht.
  • Beitrag 2026: 325 Euro im Monat, bei niedrigem Einkommen mit Zuschuss.
  • Die Hofabgabe ist seit 2018 keine Voraussetzung mehr für die Rente.

Die Regelaltersrente

Anspruch auf die Regelaltersrente haben Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (§ 11 ALG). Die Regelaltersgrenze liegt heute bei 67 Jahren; für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregeln wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf die Wartezeit werden Beitragszeiten zur Alterskasse angerechnet und außerdem Pflichtbeitragszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 17 ALG). Wer also vor der Hofübernahme als Arbeitnehmer gearbeitet hat, profitiert davon.

Früher in Rente?

Das ALG kennt zwei Wege zur vorzeitigen Altersrente (§ 12 ALG):

  1. Mit einer Wartezeit von 35 Jahren können Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige die Rente frühestens ab 65 in Anspruch nehmen.
  2. Landwirte können die Rente außerdem bis zu zehn Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder eine vorzeitige Altersrente nach der 35-Jahre-Regel hat oder hatte.

Eine vorzeitige Rente ist in der Regel mit Abschlägen verbunden. Wie hoch sie ausfallen, sagt die Rentenauskunft der Alterskasse.

Wie hoch ist die Rente?

Die Rente berechnet sich im Kern aus der Zahl der Beitragsjahre und einem allgemeinen Rentenwert, der regelmäßig angepasst wird. Weil alle Versicherten den gleichen Einheitsbeitrag zahlen, hängt die Höhe weniger vom Einkommen ab als von der Dauer der Versicherung. Die Beträge sind bewusst überschaubar: Die Alterssicherung der Landwirte ist eine Teilsicherung. Schon 1957 war die Altershilfe ausdrücklich als Ergänzung zum Altenteil gedacht – mit anfangs 40 D-Mark für Alleinstehende und 60 D-Mark für Verheiratete.

Gut zu wissen

Eine persönliche Rentenauskunft der Alterskasse zeigt, welche Ansprüche bisher erworben wurden und welche Rente bei gleichbleibenden Beiträgen zu erwarten ist. Für Fragen zur Altersvorsorge hat die SVLFG eine eigene Beratungsnummer: 0561 785-10020.

Beiträge 2026

Der Beitrag ist ein bundeseinheitlicher Monatsbetrag. Er wird nach einer gesetzlichen Formel aus Werten der allgemeinen Rentenversicherung berechnet und jährlich bekannt gemacht (§ 68 ALG). Für 2026 beträgt er 325 Euro im Monat; mitarbeitende Familienangehörige zahlen die Hälfte, also 162,50 Euro. Landwirte mit geringem Einkommen erhalten einen Beitragszuschuss von bis zu 60 Prozent, 2026 also höchstens 195 Euro. Mehr dazu im Merkblatt Versicherungspflicht und Beiträge.

Das Ende der Hofabgabepflicht

Jahrzehntelang galt: Wer Rente von der Alterskasse wollte, musste seinen Hof abgeben – verkaufen, verpachten oder an die nächste Generation übergeben. Die Regel sollte den Generationenwechsel beschleunigen. Am 23. Mai 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sie in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, weil sie in Eigentum, Gleichbehandlung und den Schutz der Familie eingriff. Der Gesetzgeber hat die Hofabgabe daraufhin als Rentenvoraussetzung gestrichen. Heute kann man Rente beziehen und den Betrieb weiterführen.

Die Hofübergabe bleibt trotzdem ein zentrales Thema – aus steuerlichen, familiären und betrieblichen Gründen. Und sie hat Folgen für die Sozialversicherung der Nachfolger: Wer einen Betrieb übernimmt, wird in der Regel selbst versicherungspflichtig in Alters-, Kranken- und Pflegekasse.

Die Rente allein reicht selten

Weil die landwirtschaftliche Rente eine Teilsicherung ist, gehört zusätzliche Vorsorge zum Plan: Altenteil und Wohnrecht im Übergabevertrag, Pachteinnahmen, betriebliche Rücklagen, private Versicherungen oder staatlich geförderte Vorsorge. Pflichtversicherte der Alterskasse gehören dabei zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente – was sich mit der Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 ändert, beschreibt der Beitrag Können Landwirte riestern?.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Hof abgeben, um Rente zu bekommen?

Nein. Die Hofabgabe ist seit 2018 keine Voraussetzung mehr für die Rente der Alterskasse.

Zählen meine Jahre als Arbeitnehmer mit?

Für die Wartezeit ja: Pflichtbeitragszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden angerechnet. Die Rente selbst kommt für diese Zeiten aber von der Deutschen Rentenversicherung.

Bekommt meine Frau eine eigene Rente?

Ja, sofern sie als Ehegattin eines Landwirts eigene Beiträge gezahlt und die Wartezeit erfüllt hat.

Quellen und weiterführende Stellen