Junglandwirteförderung der EU soll den Nachwuchs sichern
In der europäischen Landwirtschaft fehlt der Nachwuchs. Ein großer Teil der Betriebsleiter ist älter als 55, nur ein kleiner Teil jünger als 40. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU fördert deshalb gezielt junge Menschen, die einen Betrieb übernehmen oder gründen.
- In Deutschland gibt es in der Förderperiode 2023 bis 2027 eine Einkommensstützung für Junglandwirte als Direktzahlung.
- Sie beträgt rund 134 Euro je Hektar für bis zu 120 Hektar und wird höchstens fünf Jahre gezahlt.
- Voraussetzungen sind unter anderem ein Höchstalter von 40 Jahren im Jahr der ersten Antragstellung, eine erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter und eine landwirtschaftliche Qualifikation.
- Einige Länder fördern die Niederlassung zusätzlich über die zweite Säule.
Die Einkommensstützung für Junglandwirte
Die Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik bestehen aus mehreren Bausteinen. Einer davon ist die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte. Sie wird bundeseinheitlich als Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt, und zwar für bis zu 120 Hektar. Der Betrag lag in den ersten Jahren der Förderperiode bei rund 130 bis 134 Euro je Hektar. Ein Betrieb mit 120 Hektar erhält damit gut 16.000 Euro im Jahr zusätzlich – für längstens fünf Jahre ab dem ersten Antrag.
Wer die Förderung bekommt
Die genauen Voraussetzungen regelt das GAP-Direktzahlungen-Gesetz mit der zugehörigen Verordnung. Im Kern gilt:
- Die antragstellende Person ist im Jahr der ersten Antragstellung höchstens 40 Jahre alt.
- Sie hat sich erstmals als Leiterin oder Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs niedergelassen, und das liegt nicht zu lange zurück.
- Sie verfügt über eine landwirtschaftliche Berufsausbildung, einen entsprechenden Studienabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation.
- Sie ist aktiver Landwirt im Sinne der Direktzahlungsregeln.
Bei Personengesellschaften und juristischen Personen kommt es darauf an, dass Junglandwirte die wirksame und langfristige Kontrolle über den Betrieb ausüben. Die Landwirtschaftskammern und Landesämter prüfen das im Antragsverfahren.
Förderung in der zweiten Säule
Neben der Direktzahlung können die Länder in ihren Programmen zur ländlichen Entwicklung weitere Hilfen anbieten, etwa eine Niederlassungsprämie oder erhöhte Fördersätze bei Investitionen für Junglandwirte. Das Angebot unterscheidet sich stark von Land zu Land. Auskunft geben die Landwirtschaftskammern, Landwirtschaftsämter und die Beratungsstellen der Länder.
Was nach 2027 kommt
Die aktuelle Förderperiode läuft bis Ende 2027. Für die Zeit danach hat die EU-Kommission 2025 Vorschläge für einen neuen Haushaltsrahmen und eine neu gestaltete Agrarpolitik vorgelegt; die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Mitgliedstaaten laufen. Die Förderung des Generationenwechsels gilt dabei als weitgehend unstrittiges Ziel – wie sie genau aussehen wird, ist noch offen.
Die andere Seite der Übernahme: Sozialversicherung
Wer einen Betrieb übernimmt, wird nicht nur förderberechtigt, sondern in der Regel auch versicherungspflichtig. Erreicht der Betrieb die Mindestgröße, beginnt die Pflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse, meist auch in der Kranken- und Pflegekasse; Mitglied der Berufsgenossenschaft ist jedes landwirtschaftliche Unternehmen. Ist der Ehepartner mit im Boot, wird auch er in der Alterssicherung versichert. Die Beiträge sollten in jeden Finanzplan zur Übernahme gehören. Einzelheiten im Merkblatt Versicherungspflicht und Beiträge.
Für die abgebende Generation ist die Übergabe heute keine Voraussetzung mehr für die Rente der Alterskasse. Das gibt Spielraum, den Zeitpunkt nach betrieblichen und familiären Gesichtspunkten zu wählen – etwa so, dass der Nachfolger die Junglandwirteförderung noch nutzen kann.
Häufige Fragen
Kann ich die Förderung bekommen, wenn ich den Hof als Nebenerwerb führe?
Die Einkommensstützung knüpft nicht an den Haupterwerb, sondern an die Stellung als Betriebsleiter, das Alter, die Qualifikation und die Eigenschaft als aktiver Landwirt. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Bewilligungsbehörde.
Was passiert, wenn ich 41 werde, während ich die Förderung beziehe?
Maßgeblich ist das Alter im Jahr der ersten Antragstellung. Danach läuft die Förderung für die verbleibenden Jahre weiter, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt bleiben.