Können Landwirte riestern?
Kurze Antwort: Ja. Wer in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert ist, gehört zum Kreis derer, die staatlich geförderte Altersvorsorge nutzen können. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage – und mit der Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 ändert sich das Angebot grundlegend.
- Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte stehen bei der Riester-Förderung Pflichtversicherten der Rentenversicherung gleich (§ 10a Abs. 1 EStG).
- Das gilt für Landwirte, ihre versicherten Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige – nicht für Befreite.
- Bundestag und Bundesrat haben 2026 eine Reform beschlossen: Ab 2027 werden keine klassischen Riester-Verträge mehr neu abgeschlossen; neu ist unter anderem ein gefördertes Altersvorsorgedepot.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.
Warum Landwirte überhaupt zusätzlich vorsorgen müssen
Die Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse ist eine Teilsicherung. Sie soll das ergänzen, was der Hof im Alter traditionell bietet: Altenteil, Wohnrecht, Pachteinnahmen. Doch diese Säulen sind unsicherer geworden. Nicht jeder Hof findet einen Nachfolger, Pachtpreise schwanken, und ein Altenteil ist nur so viel wert wie der Betrieb, der es erwirtschaftet. Wer im Alter unabhängig sein will, braucht deshalb Vorsorge, die nicht am Hof hängt. Wie die Rente der Alterskasse funktioniert, steht im Merkblatt Alterssicherung.
Wer genau förderberechtigt ist
Das Einkommensteuergesetz stellt Versicherungspflichtige nach dem ALG ausdrücklich den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gleich. Förderberechtigt sind damit:
- Landwirte, die in der Alterskasse versicherungspflichtig sind,
- ihre Ehegatten, die als Landwirte gelten und eigene Beiträge zahlen,
- mitarbeitende Familienangehörige, die versicherungspflichtig sind.
Wer sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, ist über die Alterskasse nicht förderberechtigt – kann es aber über eine andere Pflichtversicherung sein, etwa als Arbeitnehmer im Nebenerwerb. Ein Ehepartner, der selbst nicht förderberechtigt ist, kann unter Umständen mittelbar gefördert werden, wenn der andere Partner einen eigenen Vertrag bespart.
Wie die bisherige Förderung funktioniert
Das Riester-System kombiniert Zulagen und einen Steuervorteil. Es gibt eine Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag gezahlt werden, der sich am Einkommen des Vorjahres orientiert; bei Landwirten wird dafür auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgestellt. Zusätzlich können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden; das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage.
Riester-Verträge standen lange in der Kritik: hohe Kosten, niedrige Renditen durch Garantien, komplizierte Regeln. Für Landwirte kommt hinzu, dass stark schwankende Einkünfte die Berechnung des Mindesteigenbeitrags erschweren. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte ihn nicht überstürzt kündigen – dabei gehen Zulagen verloren –, sondern prüfen lassen, ob Ruhen, Weiterführen oder ein Wechsel sinnvoll ist.
Die Reform: was sich ab 2027 ändert
Der Bundestag hat im März 2026 ein Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, der Bundesrat hat im Mai 2026 zugestimmt. Die wichtigsten Punkte nach den Veröffentlichungen der Bundesregierung:
- Ab 2027 können keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abgeschlossen werden.
- Neu ist ein Altersvorsorgedepot, in dem gefördert in Fonds und ETFs gespart werden kann, ohne die teuren Beitragsgarantien des alten Modells.
- Die Zulagen werden beitragsabhängig gestaltet: Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu einer Grenze einen festen Zuschuss.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist vorgesehen.
- Für Kinder ist zusätzlich eine „Frühstart-Rente“ mit monatlichen staatlichen Einzahlungen geplant.
Für Landwirte ist entscheidend, ob sie weiterhin zum geförderten Personenkreis gehören. Nach dem bisherigen Recht ist das über die Versicherungspflicht in der Alterskasse der Fall. Wer 2027 einen neuen Vertrag abschließen will, sollte sich vorher vergewissern, wie die Förderberechtigung im neuen Recht geregelt ist – etwa bei der Verbraucherzentrale oder einem unabhängigen Honorarberater.
Alternativen und Ergänzungen
Geförderte Vorsorge ist nur ein Baustein. Für landwirtschaftliche Familien kommen weitere in Betracht:
- Rürup-Rente (Basisrente): steuerlich gefördert, interessant bei hohen Einkünften, aber unflexibel und nicht vererbbar.
- Private Vorsorge ohne Förderung: ETF-Sparpläne oder Fonds, flexibel verfügbar.
- Betriebliche Vorsorge: Rücklagen, Grundbesitz, Verpachtung – mit dem Risiko, dass das Vermögen an den Betrieb gebunden bleibt.
- Absicherung von Risiken: Berufsunfähigkeit, Pflege, Risikolebensversicherung für die Familie.
Wichtig ist eine Streuung: Wer alles auf den Hof setzt, trägt im Alter dasselbe Risiko wie im Berufsleben. Eine gute Ergänzung zur eigenen Planung ist die Rentenauskunft der Alterskasse und die Beratungsnummer der SVLFG für Fragen zur Altersvorsorge (0561 785-10020).
Häufige Fragen
Kann ich als Nebenerwerbslandwirt riestern?
Ja, wenn Sie in der Alterskasse pflichtversichert sind – oder über Ihre Hauptbeschäftigung als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Lohnt sich ein Riester-Vertrag noch, wenn 2027 das neue System kommt?
Neue Verträge nach altem Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich. Wer jetzt entscheidet, sollte die Konditionen des neuen Altersvorsorgedepots abwarten und vergleichen.