Rehabilitation: zurück in den Betrieb
Nach einer schweren Erkrankung, einer Operation oder einem Unfall entscheidet oft die Reha darüber, ob jemand wieder voll im Betrieb arbeiten kann. In der Landwirtschaft ist dafür häufig nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die Alterskasse.
Wer zahlt die Reha?
Das deutsche Reha-Recht verteilt die Zuständigkeit nach dem Ziel der Maßnahme. Geht es darum, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, ist bei Arbeitnehmern die Rentenversicherung zuständig – bei landwirtschaftlichen Unternehmern und ihren versicherten Ehegatten entsprechend die landwirtschaftliche Alterskasse (§ 7 ALG). Dafür müssen bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen, vor allem ausreichende Beitragszeiten. Ist die Alterskasse nicht zuständig, etwa weil diese Voraussetzungen fehlen, übernimmt meist die Krankenkasse. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit ist die Berufsgenossenschaft zuständig – und zwar umfassend, von der Akutbehandlung bis zur beruflichen Wiedereingliederung.
| Anlass | zuständig in der Regel |
|---|---|
| Erwerbsfähigkeit eines Landwirts gefährdet | Alterskasse |
| Reha zur Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit, Altenteiler | Krankenkasse |
| Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit | Berufsgenossenschaft |
| Kinderrehabilitation | Alterskasse oder Krankenkasse, je nach Versicherung der Eltern |
Wer den Antrag beim falschen Träger stellt, verliert dadurch nichts: Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch muss der angegangene Träger den Antrag innerhalb kurzer Fristen weiterleiten oder selbst entscheiden.
Formen der Reha
- Anschlussheilbehandlung (AHB): Sie schließt sich direkt an einen Krankenhausaufenthalt an, etwa nach Herzinfarkt, Gelenkersatz oder Bandscheibenoperation. Der Antrag wird meist vom Sozialdienst der Klinik gestellt.
- Stationäre Reha: mehrere Wochen in einer Reha-Klinik, typisch bei orthopädischen, kardiologischen oder psychosomatischen Erkrankungen.
- Ganztägig ambulante Reha: tagsüber in einer wohnortnahen Einrichtung, abends zu Hause – für Landwirte manchmal eine Möglichkeit, den Betrieb nicht ganz aus der Hand zu geben.
- Stufenweise Wiedereingliederung: schrittweise Rückkehr in die Arbeit nach längerer Krankheit.
Die Betriebshilfe während der Reha
Die größte Hürde für eine Reha ist in vielen Familienbetrieben nicht die Krankheit, sondern die Frage, wer in der Zeit die Arbeit macht. Deshalb gehört die Betriebs- und Haushaltshilfe fest zur Reha der Alterskasse: Als ergänzende Leistung zu einer medizinischen Rehabilitation, einer Nach- und Festigungskur oder einer Kinderheilbehandlung wird sie ohne Selbstbeteiligung für längstens 13 Wochen erbracht; dauert die Reha länger und erfordern es die Verhältnisse im Betrieb, für bis zu vier weitere Wochen. Diese Hilfe gibt es auch für Nebenerwerbslandwirte, wenn ein anderer Träger die Reha bezahlt.
Stellen Sie Reha-Antrag und Antrag auf Betriebshilfe gemeinsam oder direkt nacheinander. Dann kann die SVLFG die Ersatzkraft rechtzeitig vor dem Aufnahmetermin in der Klinik planen.
Rehabilitation vor Rente
Ein Grundsatz des Sozialrechts lautet: Reha vor Rente. Bevor eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird, prüft die Alterskasse, ob Leistungen zur Teilhabe die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können. Für Landwirte kann das auch bedeuten, über eine andere Arbeitsorganisation nachzudenken: Technik, die schwere Arbeiten erleichtert, eine veränderte Tierhaltung oder die Übergabe bestimmter Arbeiten an Familienangehörige. Mehr dazu im Merkblatt Erwerbsminderung.
Nach der Reha
Die Zeit nach der Klinik ist entscheidend. Nachsorgeprogramme, Reha-Sport und Funktionstraining werden verordnet, um den Erfolg zu sichern. Wer nach einem Bandscheibenvorfall sofort wieder Strohballen stemmt, riskiert einen Rückfall. Es lohnt sich, mit Ärztin und Physiotherapeut konkret über die Tätigkeiten auf dem eigenen Betrieb zu sprechen – je genauer, desto besser lassen sich Belastungen einschätzen.
Häufige Fragen
Kann ich die Reha-Klinik selbst aussuchen?
Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Berechtigten Wünschen, etwa nach einer Klinik in erreichbarer Nähe zum Betrieb, soll der Träger entsprechen, wenn die Klinik geeignet ist.
Muss ich für die Betriebshilfe während der Reha zuzahlen?
Bei der Betriebshilfe der Alterskasse als ergänzende Leistung zur Reha fällt keine Selbstbeteiligung an. Für die Reha selbst können gesetzliche Zuzahlungen anfallen.