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Merkblatt B-03

Krankheit: Was die landwirtschaftliche Krankenkasse leistet

Aktualisiert am 28. September 20262 Min. LesezeitKVLG 1989SGB V

Wer bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert ist, erhält im Krankheitsfall die gleichen medizinischen Leistungen wie Versicherte jeder anderen gesetzlichen Kasse. Der große Unterschied liegt beim Geld – und bei der Hilfe für den Betrieb.

Milchkühe im Stall, Schwarz-Weiß-Foto
Tiere müssen jeden Tag versorgt werden – auch wenn der Landwirt krank ist. Foto: Helmut Schaar, CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons.

Wer bei der LKK versichert ist

Pflichtmitglied der landwirtschaftlichen Krankenkasse sind in erster Linie landwirtschaftliche Unternehmer, deren Betrieb die maßgebliche Mindestgröße erreicht, sowie ihre mitarbeitenden Familienangehörigen. Auch ehemalige Landwirte, die eine Rente der Alterskasse beziehen – die Altenteiler –, bleiben in der Regel dort versichert. Ehepartner und Kinder ohne eigenes nennenswertes Einkommen sind wie in jeder gesetzlichen Kasse beitragsfrei familienversichert. Nach einer Auswertung von Ende 2019 waren knapp 600.000 Menschen bei der LKK versichert, davon rund 145.000 Unternehmer und über 270.000 Altenteiler – ein Hinweis darauf, wie stark die Versichertenstruktur von Älteren geprägt ist.

Die medizinischen Leistungen

Das KVLG 1989 verweist für die Leistungen weitgehend auf das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch. Versicherte haben daher Anspruch auf:

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
  • Krankenhausbehandlung,
  • häusliche Krankenpflege,
  • medizinische Vorsorge und Rehabilitation, soweit nicht die Alterskasse zuständig ist,
  • Fahrkosten in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Es gelten die üblichen Zuzahlungen, etwa zu Arzneimitteln oder für Krankenhaustage, und die Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt – ein Prozent für chronisch Kranke. Wer die Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Kein Krankengeld – aber eine Ersatzkraft

Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten kein Krankengeld. Stattdessen kann die Krankenkasse eine qualifizierte Ersatzkraft stellen, die den Betrieb weiterführt. Das ist möglich während einer Krankenhausbehandlung und während ambulanter oder stationärer Vorsorge- und Reha-Leistungen der Kasse, gesetzlich für längstens 13 Wochen, nach der Satzung in besonderen Fällen länger. Ist die Bewirtschaftung wegen Krankheit gefährdet, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt ansteht, kommt Betriebshilfe in der Regel für bis zu vier Wochen in Betracht, bei besonderen Verhältnissen im Unternehmen für bis zu vier weitere Wochen.

Für mitarbeitende Familienangehörige gelten teils andere Regeln; ob Krankengeld oder Betriebshilfe infrage kommt, hängt von ihrem Versicherungsstatus und ihrer Rolle im Betrieb ab. Das klärt die SVLFG im Einzelfall.

Aufgepasst

Die Ersatzkraft muss vor Einsatzbeginn bewilligt sein. Bei einer geplanten Operation deshalb sofort nach Festlegung des Termins anrufen, bei einem Notfall so schnell wie möglich – bei Notfällen am Wochenende spätestens am nächsten Werktag.

Beiträge

Die Beiträge der Unternehmer richten sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach 20 Beitragsklassen. Maßgeblich ist seit 2014 bundeseinheitlich der korrigierte Flächenwert: der durchschnittliche Hektarwert der Gemeinde, multipliziert mit der bewirtschafteten Fläche, differenziert nach Nutzungsart und angepasst über einen Korrekturfaktor. Altenteiler zahlen Beiträge aus ihrer Rente und ihren Versorgungsbezügen. Einen Überblick über alle Zweige gibt das Merkblatt Versicherungspflicht und Beiträge.

Wenn die Krankheit länger dauert

Zieht sich eine Erkrankung über Monate, stellen sich neue Fragen: Reicht die Betriebshilfe? Ist eine Reha sinnvoll? Droht eine dauerhafte Einschränkung? Dann kommen die Alterskasse und ihre Leistungen ins Spiel – die Rehabilitation und, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft sinkt, die Rente wegen Erwerbsminderung. Wer früh mit allen Beteiligten spricht, verhindert, dass zwischen den Zuständigkeiten Lücken entstehen.

Häufige Fragen

Kann ich als Landwirt freiwillig Krankengeld absichern?

Eine private Krankentagegeldversicherung ist möglich. Ob sie sich neben der Betriebshilfe lohnt, hängt davon ab, ob im Krankheitsfall zusätzliche Kosten oder Einkommensausfälle entstehen, die die Ersatzkraft nicht auffängt.

Gilt die Befreiung von Zuzahlungen auch für die Betriebshilfe?

Bei der Haushaltshilfe der Krankenkasse fällt in bestimmten Fällen eine tägliche Zuzahlung an; eine Befreiung kommt in Betracht, wenn die persönliche Belastungsgrenze überschritten ist.

Quellen und weiterführende Stellen