Pflegebedürftig: Leistungen der landwirtschaftlichen Pflegekasse
Auf vielen Höfen leben drei Generationen unter einem Dach. Wird jemand pflegebedürftig, übernimmt meist die Familie die Pflege – neben der Arbeit im Betrieb. Die landwirtschaftliche Pflegekasse hilft dabei nach denselben Regeln wie jede andere Pflegekasse, mit einer landwirtschaftlichen Ergänzung.
Wer pflegeversichert ist
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert ist, ist bei der landwirtschaftlichen Pflegekasse pflegeversichert – als Mitglied oder familienversichert. Die Leistungen richten sich nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Der Beitrag wird bei Unternehmern und mitarbeitenden Familienangehörigen als prozentualer Zuschlag auf den Krankenversicherungsbeitrag erhoben, bei Altenteilern aus der Rente.
Der Weg zum Pflegegrad
Leistungen gibt es auf Antrag. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung, meist bei einem Hausbesuch. Bewertet wird, wie selbstständig ein Mensch in sechs Lebensbereichen noch ist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. Aus den Punkten ergibt sich einer von fünf Pflegegraden (§ 15 SGB XI).
Führen Sie vor der Begutachtung ein paar Tage lang ein Pflegetagebuch: Wobei braucht die Person Hilfe, wie lange dauert es, was passiert nachts? Auf dem Hof wird vieles nebenbei erledigt – und dann beim Gutachtertermin leicht vergessen.
Die wichtigsten Leistungen
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere privat organisierte Personen pflegen.
- Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst, auch kombiniert mit Pflegegeld.
- Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag, schon ab Pflegegrad 1.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn die pflegende Person Urlaub braucht, krank ist oder im Betrieb gerade nicht fehlen darf.
- Tages- und Nachtpflege in Einrichtungen.
- Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, etwa einem ebenerdigen Bad im Altenteilerhaus.
- Vollstationäre Pflege im Heim, wenn häusliche Pflege nicht mehr möglich ist.
- Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.
Die Beträge werden regelmäßig angepasst; die jeweils aktuellen Werte veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.
Die landwirtschaftliche Ergänzung: Betriebshilfe im akuten Pflegefall
Arbeitnehmer können bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation in der Familie kurzfristig der Arbeit fernbleiben und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld. Für landwirtschaftliche Unternehmer hat die Pflegekasse eine passende Alternative: Wer an der Führung des Betriebs gehindert ist, weil er für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege organisieren oder sicherstellen muss, kann für bis zu zehn Arbeitstage Betriebshilfe erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Angehörige bei der landwirtschaftlichen, einer anderen oder einer privaten Pflegekasse versichert ist. Haushaltshilfe gibt es in diesem Fall nicht.
Pflege und Hofübergabe
In vielen Übergabeverträgen verpflichten sich die Hofnachfolger, die Übergeber im Alter zu versorgen und zu pflegen – eine Tradition, die im Altenteilsrecht verankert ist. Solche Klauseln sollte man mit Blick auf die Pflegeversicherung klar formulieren: Wer pflegt, in welchem Umfang, und was passiert, wenn eine Heimunterbringung nötig wird? Eine Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Gerade im Heim bleibt ein hoher Eigenanteil, der Übergeber und Übernehmer belasten kann. Ob eine private Zusatzversicherung sinnvoll ist, erklärt der Beitrag Pflegezusatzversicherung.
Pflegende Angehörige schützen
Wer einen Angehörigen mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, zu Hause pflegt, kann über die Pflegekasse in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden und ist bei der Pflege unfallversichert. Für landwirtschaftliche Unternehmer, die ohnehin in der Alterskasse versichert sind, lohnt sich ein Blick darauf, wie diese Zeiten angerechnet werden. Die Pflegeberatung der SVLFG hilft, alle Ansprüche auszuschöpfen.
Häufige Fragen
Kann ich Pflegegeld bekommen, obwohl die Pflege „nebenbei“ auf dem Hof läuft?
Ja. Maßgeblich ist der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, nicht die Organisationsform der Pflege. Wichtig ist, dass die Pflege sichergestellt ist.
Wer zahlt die Betriebshilfe, wenn meine Mutter plötzlich zum Pflegefall wird?
Die landwirtschaftliche Pflegekasse kann bis zu zehn Arbeitstage Betriebshilfe leisten – auch wenn die Mutter bei einer anderen Kasse versichert ist.